fbpx

Label & Verlag


Endlich verständlich: Label & Verlag

In den vielen Beratungsgesprächen die ich mit Interpreten führe gibt es immer wieder Fragen zum Thema Label und Verlag. Für die meisten ist nicht klar: Wofür brauch man das überhaupt?
Ich möchte hiermit versuchen für Interpreten die sich in diesem Thema nicht sicher sind einen Überblick über die wichtigsten Bereiche und Begriffe zu schaffen. Nun aber los…

Du möchtest die unterschiedlichen Aufgaben von Label und Verlag endlich verstehen?

Ich darf nun doch schon einige Jahre in der Musikbranche erfolgreich arbeiten und möchte für meine Interpreten, Partner und auch alle anderen Musikinteressierten mit diesem Artikel endlich Licht ins Dunkel des Urheberrechts bringen und eine möglichst vereinfachte Darstellung unseres Geschäfts darstellen.
Ich denke wir sollten zu Beginn mal zwei wichtige Bereiche unterscheiden: es gibt die urheberrechtliche Seite und die mechanische Seite. Wo liegen aber die Unterschiede:

Das Urheberrecht

Wenn man es sehr vereinfacht darstellen möchte geht es beim Urheberrecht um das Werk an sich, also um „das Lied“. Wenn ein Komponist und ein Autor (es versteht sich von selbst, dass wir hier geschlechterneutrale Beispiele nehmen und ich vom österreichischen Urheberrecht ausgehe) gemeinsam ein Lied schreiben dann ist sowohl der Text als auch der Musikanteil gleich groß – zusammen kommen also Musik und Text auf 100%. Damit sie zu ihren Tantiemen (Einnahmen) kommen übertragen sie das Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft (AKM/GEMA) die nun für die Urheber das Nutzungsrecht gegen Gebühr an jeden Nutzer (Live-Aufführung, Sendung, Spielung, etc.) verleiht.

Das mechanische Recht & Leistungsschutzrecht

Wenn „unser Lied“ nun von einem Interpreten aufgenommen wird entstehen mit der Tonaufzeichnung der künstlerischen Darbietung so genannte mechanische Rechte. Hier geht es also um die Aufnahme bzw. um das daraus folgende Master und um die Verwertung des Liedes durch Verkauf, Sendung oder vieler weiterer Möglichkeiten Einnahmen zu erwirtschaften. Jeder beteiligte Kreative steuert dafür sein Leistungsschutzrecht, das über Institutionen wie LSG oder GVL wahrgenommen wird, bei.

Wir unterscheiden folglich zwischen dem LIED (Werk) und der AUFNAHME (Master). Doch wie kommen nun Verlag und Label ins Spiel?

Der Verlag

Komponist und Texter entscheiden gemeinsam über ihr Lied und sollen sich natürlich auch um die Verbreitung des Liedes kümmern. Da Kreative hier selten sehr aktiv sein wollen tritt nun ein dritter Spieler in Aktion – der Verlag. Dieser soll sich um die Verbreitung des Liedes kümmern und erhält mittels Verlagsvertrag die Zustimmung des Komponisten und Autors das Bestmögliche für das Lied herauszuholen und für eine möglichst hohe Verbreitung zu sorgen. Als Lohn erhält der Verlag eine großzügige Beteiligung.

Man könnte den Verlag also als eine Art Lieder-Agent bezeichnen der den Urhebern die Arbeit der Verbreitung, sowie die Entscheidungen über die Nutzung abnimmt und dafür an den Einnahmen beteiligt ist. Wichtig ist für die Urheber, dass sie ab der Verlegung ihres Werkes nur mehr bedingt Ansprechpartner für ihr Lied sind – ab nun hat der Verlag „das Sagen“ und entscheidet im Sinne einer möglichst breiten Nutzung des Werkes. Auf die Erstellung von Notenmaterial – darauf wurde früher besonders viel Wert gelegt – wird heutzutage zumeist verzichtet.

Das Label

Wenn in unserem Beispiel nun ein Interpret einen Song aufnimmt mögen und können sich nur die wenigsten Interpreten selbst um die Verbreitung ihres Songs kümmern. Wie der Verlag die Aufgabe der Verbreitung des Liedes für die Urheber übernimmt gibt es auch einen Partner für Interpreten um die tolle Aufnahme „unter die Leute zu bringen“. Diese Aufgabe übernimmt das Label. Früher sagte man zum Label auch Plattenfirma – heute sind die Aufgaben so vielfältig dass rein der Verkauf der Tonträger nur mehr einen kleinen Teil der Aufgaben eines Labels abbildet. Damit das Label aber seine Arbeit machen kann benötigt es die Zustimmung aller an der Aufnahme Beteiligten. Es müssen also alle Kreativen ihr Leistungsschutzrecht zur Verfügung stellen. Dafür ist ein Rechteübertrag notwendig. Wie schon beim Verlag wird auch dies vertraglich geregelt.

Die mechanische Rechteübertragung

Anders als beim nicht übertragbaren Urheberrecht können die mechanischen Rechte übertragen werden. In unserem Beispiel lässt sich der Produzent die Nutzungsrechte von allen bei der Aufnahme beteiligten Kreativen (Sänger, Musiker, Arrangeur, etc.) bestätigen und kann diese nun gesammelt verwalten und anschließend dem Label übertragen. Erst durch diese Übertragung darf das Label den Titel verwerten.

Brauch ich einen Verlag?

Sofern ein Interpret direkt mit den Urhebern in Kontakt tritt und die Nutzung eines Liedes vereinbart müssen alle Beteiligten dieser auch zustimmen. Ist dies erfolgt kann der Song aufgenommen werden. Ein Verlag wird für die Aufnahme eines Liedes also nicht benötigt.

Wozu wird heute noch ein Verlag benötigt?

Was aus der Sicht der Urheber für eine Verlegung spricht ist, meiner Ansicht nach, vor allem die Vernetzung des Verlages – oft werden Lieder von weniger bekannten Interpreten veröffentlicht und dann durch die Verpflichtung des Verlages für eine bestmögliche Verbreitung des Lied zu sorgen auch zu einem weiteren Interpreten vermittelt. Je mehr Interpreten das Lied aufnehmen, desto breiter ist auch die Nutzung und somit der Ertrag.
Da mit der Veröffentlichung eines Liedes auch eine Coverversion durch andere Interpreten möglich ist, ist es schwierig den Überblick zu behalten wer, wo, wie und wann das Lied nutzt. Auch hier kann ein Verlag sehr hilfreich sein.
Weiters ist es verbreitet, dass Labels oft einen angeschlossenen Verlag haben. So wird der Verlagsanteil der Tantiemen dafür benutzt um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Wenn man so will, geben in diesem Modell die Urheber Anteile am Ertrag ihres Werkes ab um die Produktion und folgend die Verbreitung ihrer Lieder zu unterstützen. Man kann hier auch die enge Verflechtung der urheberrechtlichen Einnahmen und die, die aus der Nutzung der mechanischen Rechte entstehen, sehen.

Was macht das Label?

Wir haben besprochen, dass Komponisten und Autoren sich auch direkt mit den Interpreten kurzschließen und die Nutzung ihrer Werke vereinbaren können. Dies könnte man ja auch bei den Interpreten weiterspinnen; wenn man als Interpret seine Songs ohnehin selbst finanziert – was spricht dagegen es auch gleich selbst zu vermarkten? Ich denk die Antwort hierzu ist vergleichsweise kurz: Es ist die Erfahrung.
Natürlich kann man sich selbst einen Distributor suchen und den Titel hochladen – aber was dann? Natürlich kann man selbst eine MPN-Promotion starten – doch was dann? Ihr versteht bestimmt auf was ich hinaus will – es ist durchaus möglich auch in Eigenregie seine Lieder zu veröffentlichen, jedoch fehlt den Meisten die Erfahrung und die Umsicht die richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu geh’n.

Beispiel

Um den Unterschied zwischen Verlag und Label gut zu verstehen können wir uns nun ein Beispiel ansehen.

Wir sehen hier ein verlegtes Lied das dreimal aufgenommen worden ist. Es gibt die Erstaufnahme, sowie zwei Coverversionen – bei genauerer Betrachtung sehen wir, dass Interpret I das Lied gleich zweimal aufnahm, jedoch über unterschiedliche Labels veröffentlichte. Er hat sich also selbst gecovert. Ein weiterer Interpret hat wiederum eine weitere Coverversion aufgenommen und über ein drittes Label veröffentlicht. Jede Aufnahme hat also ein anderes Label und weil jede Aufnahme neu eingespielt wurde gibt es auch für jede Version unterschiedliche Beteiligte die jeweils ihre Leistungsschutzrechte über die Produzenten an die entsprechenden Labels übertragen haben. Mit jeder neuen Aufnahme entstehen also neue mechanische Rechte.
Ganz anders verhält es sich mit dem Urheberrecht des Liedes, da ja bei jeder Version die selbe Melodie und der gleiche Text gesungen wurde. Alle Aufnahmen haben also die selben Urheberangaben und folglich auch den identischen Verlag.

Fazit

Wir können nun zusammenfassen: Ein Lied kann theorethisch beliebig oft aufge-nommen werden. Da die beteiligten Kreativen ihre Leistungsschutzrechte immer wieder neu zur Verwertung übertragen können, werden mit jedem neuen Master auch neue mechanischen Rechte generiert die wiederum von unterschiedlichen Rechteinhabern verwertet werden können. Verkürzt können wir festhalten: Ein Label verwertet die Aufnahme (Master), jedoch nicht das Lied (Werk). Die Verwertung des Liedes übernimmt ein Verlag. Ein Lied kann jedoch nur einmal verlegt werden. Nun ja, das stimmt auch nicht absolut… man kann eine Verlegung auch nur auf eine bestimmte Zeit – z.B. 5 Jahre – vereinbaren. Sind die 5 Jahre dann vorüber, kann man das Lied, welches ja nach Ablauf dieses Zeitraumes wieder als unverlegt bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet werden kann, erneut verlegen oder auch einfach verlagsfrei belassen. Eigentlich einfach, oder?