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Coverversion – erlaubt oder doch nicht?

Es gibt hier 2 Seiten zu betrachten:

- Urheberrechtliche Betrachtung

- Mechanische Rechte

Urheberrechtliche Betrachtung

Bei einer Umgestaltung, welche eine Coverversion eigentlich ist, braucht man die Einwilligung der Urheber.

Bei verlegten Musikstücken (quasi alle) ist da der entsprechende Verlag der Ansprechpartner

Muss ich also als Cover-Interpret eine Freigabe des Verlags einholen?

Ja und Nein – Ja, wenn du den Song maßgeblich veränderst und Nein, wenn du den Song nicht maßgeblich veränderst da der Song mit der Veröffentlichung in dieser Form der GEMA bzw AKM zur Verwaltung der Nutzungsrechte übergeben wurde und diese JEDEM der diesen nutzen will diese Nutzungsrechte einräumt.

Gem. UrhWahrnG ist die GEMA ihren Mitgliedern verpflichtet, die ihr übertragenen Rechte wahrzunehmen, auf der anderen Seite ist darüber hinaus in der Pflicht, dem Musiknutzer und somit auch dem Interpreten diese Rechte auf Nachfrage gegen Entgelt einzuräumen.

Mechanische Rechte

Für eine Veröffentlichung müssen alle mechanischen Rechte bei dir sein – sprich, es muss deine Produktion sein und alle beteiligten Akteure haben durch ihre Bezahlung dieser Verwertung zugestimmt.

Was nicht geht ist, dass du ein Playback aus dem Netz lädst und einfach auf dieses raufsingst und es dann veröffentlichst... es gibt allerdings Anbieter die eine entsprechende Lizenz gegen Bezahlung einräumen.